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11.02.05 09:59 Alter: 20 yrs

Mehr Restwasser dank Beschwerde- recht

Die Rätia Energie muss bei der Neukonzessionierung der Prättigauer Werke falsch berechnete Restwassermengen korrigieren. Die Forderungen der Umweltorganisationen nach mehr Restwasser wurden grösstenteils erfüllt.


Einmal mehr zeigt sich, dass das Verbandsbeschwerderecht für die Einhaltung des Gewässerschutzgesetzes ausserordentlich wichtig ist. Die Einsprache der Umweltorganisationen gegen das Neukonzessionierungsgesuch der Rätia Energie Klosters AG (REK) wurde von der Bündner Regierung zwar formell abgewiesen. Materiell wurden aber mehrere Forderungen nach Erhöhung der Restwassermenge gutgeheissen. So mussten verschiedene Restwasserdotierungen neu berechnet und deutlich angehoben werden. Die REK hatte für die Neukonzessionierung der Kraftwerkstufen Davos-Klosters, Schlappin-Klosters und Klosters-Küblis zu tiefe Mindestrestwassermengen berechnet.

Die Umweltorganisationen begrüssen insbesondere die Höherdotierung bei der Hauptfassung der Landquart, sowie die Erhöhung der Sommerdotierung beim Mönchalpbach zugunsten des landschaftlich und touristisch wertvollen Wasserfalls. Bei mehreren Seitengewässern bleibt die Restwasserdotierung aber nach wie vor knapp bis kritisch.

Keine Verbesserung gibt es ausserdem beim Schwallbetrieb. Die unnatürlichen Abflüsse, die mehrmals pro Tag durch diese Speicherkraftwerke verursacht werden, sind für die Fische verherend. Mit der Neukonzession der Wasserkraftwerke an der Landquart hätte Graubünden einen ersten Beitrag zur Dämpfung des Schwallproblems im Alpenrhein leisten können. Diese Möglichkeit hat die Bündner Regierung leider nicht wahr genommen.

Medienmitteilung